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Reinheitsgebot

„Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen."
So lautet - in neuhochdeutscher Textfassung - das Bayerische Reinheitsgebot von 1516.


Es stellt die weltweit älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Bestimmung dar. Doch ungeachtet des Alters der Vorschrift hat sie nichts an ihrer Aktualität verloren:
Der Gedanke des Verbraucherschutzes war Herzog Wilhelm IV. seinerzeit Antrieb, das Reinheitsgebot zu erlassen.

Und neben seiner kultur- und wirtschaftshistorischen Bedeutung ist es diese Idee des Verbraucherschutzes, die Bayerns Brauer bis heute für die Beibehaltung ihres Reinheitsgebotes eintreten läßt.